Erklärung zu Sendungen
- Volumensgewichtsberechnung: LxBxH/5000 in cm
- Maximale Abmessungen 120x80x120 cm, darüber auf Anfrage
- Gurtmaß: Umfang + längste Seite = maximal 3m
- Kleines Sperrgut: Die Sendung darf max. 100cm lang sein, das Gurtmaß darf – je nach Länderbestimmung – nicht überschritten werden. Es handelt sich um eine nicht quaderförmige Sendung.
- Großes Sperrgut: Höchstzulässige Länge – je nach Länderbestimmung – (max. sind das jedoch 150cm) darf nicht überschritten werden. Das Gurtmaß darf – je nach Länderbestimmung – darf nicht überschritten werden. Voraussetzung ist, dass das jeweilige Empfängerland (Bestimmungsland) den Versand von großem Sperrgut zulässt.
- Im Paketdienstbereich ist eine Beförderung von Paketen über 2m Länge ausgeschlossen.
- Lang-Gut: ab 2m bis 3m
- Für Express-Sendungen Europaweit ist ab 1.1.2013 lt. EU-Gesetz verpflichtend eine Warenbezeichnung anzuführen
- Bei Sendungen in NICHT EU-Länder steht jedoch die Tatsache im Vordergrund, dass wir keinen Einfluss auf die Zollbehörden haben und dadurch eine nicht von Intersprint-Overnight GmbH beeinflussbarer Zeitverlust entstehen kann. Bei Aktualisierung dieser Sendung ersuchen wir Sie um Vorbereitung der nötigen Zollpapiere.
- Wir arbeiten ausschließlich aufgrund des AÖSp und des Montreal Abkommens; geltende Fassung